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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Christian Ludwig & Co. GmbH, Schwerte
 
1. Geltung:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge, die wir mit unserem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen schließen.
Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Verbraucher, Vertragspartner (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), jedoch nur an Endabnehmer.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.
2. Angebot:
Unsere Angebote sind unverbindlich. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v. H. vor.
3. Preise:
Maßgebend für die Preisberechnung ist der Tag der Lieferung oder Leistung. Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten.
Ist eine frachtfreie Lieferung zugesagt, gilt frachtfrei an die Empfangsstation des Kunden ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund eines vom Kunden gewünschten besonderen Versands (z. B. Expressgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten genauso wie Zölle und ähnliche Abgaben.
4. Zahlung:
Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Alle Zahlungen erbitten wir an die CHRISTIAN LUDWIG & Co. GmbH, Schwerte.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
5. Versand und Gefahrübergang:
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.
Eine von uns angegebene Versanddauer ist daher unverbindlich.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an das Transportunternehmen ausgeliefert wurde, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, auch bei Franko-, Fob- oder Zif-Geschäften.
6. Abnahme:
Die Ware gilt als abgenommen, wenn der Kunde nach ihrem Empfang die Ware nicht unverzüglich auf Vollzähligkeit oder erkennbare Beschädigungen überprüft und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern nicht schriftlich angezeigt hat.
7. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer, Versandkosten und Abgaben) und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Der Kunde tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des von uns zu zahlenden Kaufpreises zuzüglich eines Aufschlages von 20 % an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei wir diese Ermächtigung im Fall des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit widerrufen können.
Erfüllt der Kunde seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Kunde verliert in diesem Fall sein Recht zum Besitz.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Kunden aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen; wir erwerben gegebenenfalls bei Mitverarbeitung anderer Materialien an der hergestellten Sache Miteigentum im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Materialien.
8. Auskünfte und Beratung:
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anbindungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen; sie stellen unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Kunde wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
9. Gewährleistung:
Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.
Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Falls die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffer 10.) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist; ansonsten 12 Monate ab Lieferung.
Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes:
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von sechs Monaten nach Ablieferung der Ware angezeigt wird. Ansonsten gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.
Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von unserer Verkaufsleitung zugesichert worden ist.
10. Haftung
Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Recht unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder unsere Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
Unsere Haftung für leichte bzw. einfache Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von 10 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die nach Art des jeweiligen Auftrags der Ware und bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind; die vorgenannten Haftungseinschränkungen gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne von § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die bestimmte Eigenschaft muss ausdrücklich und schriftlich von unserer Verkaufsleitung zugesichert worden sein.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versendungsort und, soweit gesetzlich zulässig, für unsere sonstigen Leistungen Dortmund.
Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international-privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Dortmund oder der Allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
12. Schlussbestimmungen:
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis:
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir die Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, nur soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten übermitteln.
 
Schwerte, Juli 2012

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